Technische Regeln im Flachdach
Flachdach-Ratgeber – Teil 6
Der vorliegende sechste und letzte Teil unseres Flachdach-Ratgebers befasst sich mit den technischen Regeln im Flachdach, der Wahl der richtigen Art und Anzahl des Befestigers und dem Thema Korrosion.
Hinsichtlich der zu verwendenden Befestigeranzahl sind die Aussagen in den Regelwerken teilweise nicht hundertprozentig einheitlich. In der Flachdachrichtlinie und in Teil 3 der DIN 18531 wird festgelegt, dass mindestens zwei Befestiger pro Quadratmeter verwendet werden müssen.
Auch in Bezug auf die Art des Befestigers existieren in den unterschiedlichen Regelwerken diverse Aussagen hinsichtlich des Materials des Befestigungselementes.
Die DIN 18531 unterteilt Dächer in zwei Anwendungsklassen. In der Anwendungsklasse K1 wird eine Standardausführung definiert. In der Anwendungsklasse K2 wird eine höherwertige Ausführung beschrieben. Die Anwendungsklasse K2 kann zum Beispiel für höherwertige Gebäudenutzung, Hochhäuser, Dächer und Dachflächen mit Solaranlagen oder haustechnischen Anlagen sinnvoll sein. Unter dem Punkt 6.14 Windsogsicherung wird festgelegt, dass in der Anwendungsklasse K2 im Falle der mechanischen Befestigung korrosionsbeständige Schrauben zu verwenden sind.
Die DIN 18336 gehört zur VOB Teil C. Die VOB Teil C sind allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen, die vom Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart werden können. Insgesamt zählen zahlreiche Einzelnormen zur VOB Teil C. In der aktuellen Fassung vom September 2019 wird in der DIN 18336 unter 3.2.1.8 geregelt, dass für die mechanische Befestigung ausschließlich korrosionsbeständige Befestiger zu verwenden sind.
Gemäß Flachdachrichtlinie sollen korrosionsbeständige Befestiger bei Instandsetzungen verwendet werden, wenn Befestigungselemente durch vorhandene wärmegedämmte Dachaufbauten geschraubt werden. Eine Aussage zur generellen Nutzung von korrosionsbeständigen Befestigern wird nicht getroffen. Wir empfehlen den Einsatz korrosionsbeständiger Befestiger bei Instandsetzungen in bituminösen oder durchfeuchteten Dachaufbauten.
Regelwerke richtig verstehen
Häufig führen die modalen Hilfsverben zu Diskussionen. Dazu sei zu sagen, dass das Verb „sollen“ von der Bedeutung her einer Regel entspricht, die als freiwillige Verpflichtung übernommen wird. Es handelt sich also um eine Regel, die sich das Deutsche Dachdeckerhandwerk als Herausgeber des Regelwerks "Fachregel für Abdichtung" selbst auferlegt. Auch sollte jedem klar sein, wie ein Gutachter im Falle eines Schadens reagieren wird, wenn von dieser Regel abgewichen wird.
Art und Anzahl der Befestiger
Drei Regelwerke sind maßgeblich bei der Auswahl der Befestiger und der Ausführung der mechanischen Flachdachbefestigung entscheidend:
- Flachdachrichtlinie (Stand Mai 2019): Ergänzung zum Stand der Technik durch das Deutsche Dachdeckerhandwerk
- DIN 18531 (Stand Juli 2017): Abdichtung von Dächern sowie Balkonen, Loggien und Laubengängen, beschreibt den aktuellen Stand der Technik
- DIN 18336 (Stand September 2019): Bestandteil der VOB Teil C, sie regelt Abdichtungsarbeiten.
Hinsichtlich der zu verwendenden Befestigeranzahl sind die Aussagen in den Regelwerken teilweise nicht hundertprozentig einheitlich. In der Flachdachrichtlinie und in Teil 3 der DIN 18531 wird festgelegt, dass mindestens zwei Befestiger pro Quadratmeter verwendet werden müssen.
Auch in Bezug auf die Art des Befestigers existieren in den unterschiedlichen Regelwerken diverse Aussagen hinsichtlich des Materials des Befestigungselementes.
Die DIN 18531 unterteilt Dächer in zwei Anwendungsklassen. In der Anwendungsklasse K1 wird eine Standardausführung definiert. In der Anwendungsklasse K2 wird eine höherwertige Ausführung beschrieben. Die Anwendungsklasse K2 kann zum Beispiel für höherwertige Gebäudenutzung, Hochhäuser, Dächer und Dachflächen mit Solaranlagen oder haustechnischen Anlagen sinnvoll sein. Unter dem Punkt 6.14 Windsogsicherung wird festgelegt, dass in der Anwendungsklasse K2 im Falle der mechanischen Befestigung korrosionsbeständige Schrauben zu verwenden sind.
Die DIN 18336 gehört zur VOB Teil C. Die VOB Teil C sind allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen, die vom Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart werden können. Insgesamt zählen zahlreiche Einzelnormen zur VOB Teil C. In der aktuellen Fassung vom September 2019 wird in der DIN 18336 unter 3.2.1.8 geregelt, dass für die mechanische Befestigung ausschließlich korrosionsbeständige Befestiger zu verwenden sind.
Gemäß Flachdachrichtlinie sollen korrosionsbeständige Befestiger bei Instandsetzungen verwendet werden, wenn Befestigungselemente durch vorhandene wärmegedämmte Dachaufbauten geschraubt werden. Eine Aussage zur generellen Nutzung von korrosionsbeständigen Befestigern wird nicht getroffen. Wir empfehlen den Einsatz korrosionsbeständiger Befestiger bei Instandsetzungen in bituminösen oder durchfeuchteten Dachaufbauten.
Regelwerke richtig verstehen
Häufig führen die modalen Hilfsverben zu Diskussionen. Dazu sei zu sagen, dass das Verb „sollen“ von der Bedeutung her einer Regel entspricht, die als freiwillige Verpflichtung übernommen wird. Es handelt sich also um eine Regel, die sich das Deutsche Dachdeckerhandwerk als Herausgeber des Regelwerks "Fachregel für Abdichtung" selbst auferlegt. Auch sollte jedem klar sein, wie ein Gutachter im Falle eines Schadens reagieren wird, wenn von dieser Regel abgewichen wird.
Korrosionsbeständigkeit und Korrosionsschutz
Grundsätzlich unterscheiden die Regelwerke zwischen korrosionsbeständig und korrosionsgeschützt. Worin aber genau liegt der Unterschied?Korrosionsbeständigkeit ist ein geregelter Begriff nach DIN EN ISO 8044. Er beschreibt die Fähigkeit eines Metalls, seine Funktion in einem gegebenen Korrosionssystem ohne Beeinträchtigungen durch Korrosion zu erfüllen. Ist vom Planer, durch eine Norm oder ein Regelwerk gefordert, dass ein Bauteil „korrosionsbeständig“ sein soll, so ist damit gemeint, dass der Werkstoff, aus dem dieses Bauteil hergestellt wird, unter den gegebenen Randbedingungen dauerhaft keinen Korrosionsschaden erleidet. Es ist dann nicht zulässig, einen Werkstoff mit Beschichtungen beziehungsweise Überzügen einzusetzen. Nichtrostende Stähle sind auf nationaler Ebene in Deutschland in der Z-30.3.6 vom 5. März 2018 geregelt und in einer Übersicht zusammengefasst.
Korrosionsschutz ist ein nicht normativ geregelter Begriff. Er beschreibt, dass Bauteile mit Hilfe von Beschichtungen und Überzügen vor den Umgebungsbedingungen geschützt werden. Für die Anwendung im Flachdach ist die Mindestanforderung an den Korrosionsschutz in der ETAG 006 beziehungsweise in der EAD-030351-00-402-2029 geregelt und wird durch den Kesternich Test gemäß DIN 50018 definiert.
Vertieft geht auf das Thema Korrosion auch unser separater, dreiteiliger Korrosionsratgeber ein. Weitere Informationen und Tipps zu Flachdachbefestigern aus Edelstahl liefert ein entsprechender Beitrag in unserem Bau Blog.